Integrationsmassnahmen SVA
Integrationsmassnahmen SVA haben das Ziel, versicherte Personen mit Erwerbserfahrung (wieder) in den 1. Arbeitsmarkt einzugliedern.
Aufbautraining
Das Aufbautraining bietet Teilnehmenden mit Eingliederungspotenzial die Möglichkeit, ihre Arbeits- und Leistungsfähigkeit und ihre Belastbarkeit auszubauen sowie die Präsenzzeit kontinuierlich zu steigern. Die Annäherung an den ersten Arbeitsmarkt und die Mitarbeit in verschiedenen Bereichen stehen im Zentrum.
🏁 Ziele
- Aufbau und Stabilisierung der Präsenz und Leistungsfähigkeit
- Ausreichende Stabilität und Arbeitsfähigkeit um an weiterführenden Integrationsmassnahmen, Massnahmen beruflicher Art oder der Stellenvermittlung teilnehmen zu können
- In der Regel 50% Arbeitsfähigkeit
👪 Zielgruppe
- Erwachsene und junge Erwachsene mit Erwerbserfahrung
✅ Voraussetzungen
- Während mindestens sechs Monaten mindestens 50 Prozent Arbeitsunfähigkeit
- Minimale Präsenz der versicherten Person von mindestens acht Stunden pro Woche, wenn möglich an 3 bis 5 Tagen pro Woche
- Positive Prognosen die für die Folgemassnahmen

Kontakt
Helga Nielsen
Beratung&Koordination
Melden Sie sich einfach per Telefon oder Mail mit Ihrem Anliegen und wir finden gemeinsam eine Lösung. Diskret, empathisch und unkompliziert.
Arbeitstraining
Das Arbeitstraining dient einem weiteren Aufbau der Arbeitsfähigkeit, falls die 50 Prozent Arbeitsfähigkeit aus dem Aufbautraining für die Folgemassnahme nicht ausreichen und ein Arbeitsversuch aufgrund (noch) nicht möglich ist.
Das Arbeitstraining findet in der Regel im ersten Arbeitsmarkt statt. Die Leistungsnutzer:innen werden bezüglich Präsenz, Leistungsfähigkeit und Kompetenzen kontinuierlich weiter aufgebaut.
Der Übertritt in den 1. Arbeitsmarkt wird vorbereitet und begleitet.
🏁 Ziele
- Anschlussmassnahme im 1. Arbeitsmarkt
- Eine Anstellung im 1. Arbeitsmarkt
- Ausreichende Stabilität und Arbeitsfähigkeit um an Massnahmen berufliche Art oder der Stellenvermittlung teilnehmen zu können
👪 Zielgruppe
- Erwachsene und junge Erwachsene mit Erwerbserfahrung
✅ Voraussetzungen
- Während mindestens sechs Monaten mindestens 50 Prozent Arbeitsunfähigkeit
- Ausbau der 50% Arbeitsfähigkeit auf ein volles Pensum (falls medizinisch-theoretisch möglich)
- Positive Prognosen die für die Folgemassnahmen

Kontakt
Helga Nielsen
Beratung&Koordination
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Integrationssmassnahmen für Jugendliche
Die Integrationsmassnahmen für Jugendliche legen den Fokus auf die Stabilisierung und Entwicklung des Sozialverhaltens, die Selbst- und Sozialkompetenz. Es werden massgeschneiderte Lernstrategien entwickelt und die Leistungsfähigkeit gesteigert, ohne dabei auf herkömmlichen schulischen Unterricht zu setzen. Dies geschieht durch Förderung der Autonomie und Erlebnisse von Erfolg sowie durch stabilisierende und reflektierende Momente während der Massnahmen. Der Grundsatz des Förderns und Forderns wird angewendet.
🏁 Ziele
- Befähigung zur Teilnahme an Massnahmen beruflicher Art, an geeigneten Angeboten der Berufsbildung oder der Arbeitslosenversicherung.
👪 Zielgruppe
Jugendliche welche
- die obligatorische Schulzeit abgeschlossen haben
- das 25 Altersjahr noch nicht vollendet haben
- noch nicht erwerbstätig waren.
✅ Voraussetzungen
- Es muss keine sechsmonatige Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent vorliegen
- Minimale Präsenz der versicherten Person von mindestens acht Stunden pro Woche, die auf zwei bis fünf Tage pro Woche verteilt werden können

Kontakt
Helga Nielsen
Beratung&Koordination
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