Mit Unterstützung zum gelingenden Wiedereinstieg
Wenn Sie bereits Berufserfahrung haben und aufgrund einer mentalen Krisenerfahrung oder Erkrankung eine Unterstützung oder Begleitung benötigen, eröffnen die Angebote vom Förderraum neue berufliche Chancen beim Wiedereinstieg ins Berufsleben. Das Ziel ist Stabilisierung und Aufbau sowie anschliessend die Reintegration oder (Wieder-)Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Wir haben Angebote für Personen, die bereits gearbeitet haben und Unterstützung brauchen. Zum Beispiel nach einer mentalen Krise. Es geht darum, wieder stabil zu werden und eine Arbeit zu finden.
Integrationsmassnahmen SVA
Aufbautraining (Art. 14a IVG)
Teilnehmende mit Eingliederungspotenzial steigern ihre Arbeits- und Leistungsfähigkeit sowie ihre Präsenzzeit. Ziel ist die Vorbereitung auf weiterführende Integrationsmassnahmen oder die Stellenvermittlung.
✅ Zielgruppe
Erwachsene und junge Erwachsene mit Erwerbserfahrung und mindestens sechs Monaten Arbeitsunfähigkeit von 50%.
✅ Ziele
- Aufbau und Stabilisierung der Präsenz und Leistungsfähigkeit
- Ausreichende Stabilität und Arbeitsfähigkeit um an weiterführenden Integrationsmassnahmen, Massnahmen beruflicher Art oder der Stellenvermittlung teilnehmen zu können
- In der Regel 50% Arbeitsfähigkeit
✅ Voraussetzungen - Während mindestens sechs Monaten mindestens 50 Prozent Arbeitsunfähigkeit
- Minimale Präsenz der versicherten Person von mindestens acht Stunden pro Woche, wenn möglich an 3 bis 5 Tagen pro Woche
- Positive Prognosen die für die Folgemassnahmen
Arbeitstraining (Art. 14a IVG)
Das Arbeitstraining baut die Arbeitsfähigkeit weiter aus, wenn die 50% aus dem Aufbautraining noch nicht für den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt ausreichen. Präsenz, Leistung und Kompetenzen werden kontinuierlich gefördert, der Eintritt in den Arbeitsmarkt begleitet.
✅Zielgruppe
Erwachsene und junge Erwachsene mit Erwerbserfahrung; Ausbau auf volles Pensum möglich.
✅ Ziele
- Anschlussmassnahme im 1. Arbeitsmarkt
- Eine Anstellung im 1. Arbeitsmarkt
- Ausreichende Stabilität und Arbeitsfähigkeit um an Massnahmen berufliche Art oder der Stellenvermittlung teilnehmen zu können.
✅ Voraussetzungen - Während mindestens sechs Monaten mindestens 50 Prozent Arbeitsunfähigkeit
- Ausbau der 50% Arbeitsfähigkeit auf ein volles Pensum (falls medizinisch-theoretisch möglich)
- Positive Prognosen die für die Folgemassnahmen
Integrationsmassnahmen für Jugendliche (Art. 14a IVG)
Fokus liegt auf Stabilisierung, Sozial- und Selbstkompetenz. Jugendliche entwickeln Lernstrategien, erleben Erfolg und werden auf Massnahmen beruflicher Art oder Berufsbildung vorbereitet – ohne klassischen Schulunterricht.
✅ Zielgruppe
Jugendliche nach abgeschlossener Schulzeit, unter 25 Jahren, noch nicht erwerbstätig.
✅ Ziele
- Befähigung zur Teilnahme an Massnahmen beruflicher Art, an geeigneten Angeboten der Berufsbildung oder der Arbeitslosenversicherung.
✅ Voraussetzungen - Es muss keine sechsmonatige Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent vorliegen
- Minimale Präsenz der versicherten Person von mindestens acht Stunden pro Woche, die auf zwei bis fünf Tage pro Woche verteilt werden können